Verein für Existenzsicherung e. V.

Gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung - Professionelle Insolvenzberatung seit 1986

Rechtliche Leitung: Rechtsanwalt Tobias Neumeier, Zugelassene Person nach § 305 InsO



Blog Post

Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 1.7.2023

Johann Tillich • Feb. 08, 2024

Hier geht es zum Pfändungsrechner

Ab dem 1.7.2023 erhöht sich wieder der pfändungsfreie Betrag für die Schuldner. Das bedeutet, dass wieder mehr bei einer Pfändung übrigbleibt.

Grundfreibetrag 1.402,28 €. 1 weitere unterhaltsberchtigte Person 527,76. Jede weitere unterhaltsberechtigte Person 294,02 €.


Hier geht es zum Pfändungsrechner ab dem 1.7.2023:


Pfändungsrechner

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