Was die Zahlen für Unternehmen und Verbraucher bedeuten

Stand: 12. September 2026 | Herausgeber: Verein für Existenzsicherung e. V. (VfE)
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 erneut gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes meldeten die Amtsgerichte 12.812 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 6,7 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025 und der höchste Stand in einem ersten Halbjahr seit 2013.
Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind zunehmend betroffen: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 38.932 Verbraucherinsolvenzen gemeldet – 2,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
Kennzahl Zeitraum Wert Veränderung zum Vorjahr
Unternehmensinsolvenzen 1. Halbjahr 2026 12.812 + 6,7 %
Verbraucherinsolvenzen 1. Halbjahr 2026 38.932 + 2,4 %
Voraussichtliche Forderungen aus
Unternehmensinsolvenzen 1. Halbjahr 2026 ca. 18,5 Mrd. € Vorjahr ca. 28,2 Mrd €
Rechnerisch wurde damit im ersten Halbjahr 2026 ungefähr alle 20 Minuten eine Unternehmensinsolvenz registriert. Diese Berechnung veranschaulicht die Größenordnung; sie bedeutet nicht, dass Insolvenzanträge tatsächlich in gleichmäßigen Zeitabständen gestellt wurden.
Was sagen die Insolvenz Zahlen aus
Der Anstieg zeigt, dass die wirtschaftliche Belastung bei Unternehmen und privaten Haushalten weiterhin hoch ist. Zugleich waren die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bei den Unternehmensinsolvenzen mit rund 18,5 Milliarden Euro niedriger als im Vorjahreszeitraum. Damals hatten sie rund 28,2 Milliarden Euro betragen.
Das Statistische Bundesamt führt diesen Unterschied darauf zurück, dass im ersten Halbjahr 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten. Die niedrigere Forderungssumme im Jahr 2026 ist daher kein Zeichen für eine generelle Entspannung. Vielmehr verteilen sich die Verfahren stärker auf Unternehmen mit geringeren Forderungssummen.
Wichtig für die Einordnung: In der amtlichen Statistik erscheinen Insolvenzanträge erst, nachdem das Insolvenzgericht eine erste Entscheidung getroffen hat. Der tatsächliche Antrag wurde häufig etwa drei Monate früher gestellt. Die veröffentlichten Zahlen bilden die aktuelle Lage deshalb nur mit zeitlicher Verzögerung ab.
Welche Branchen sind besonders von Unternehmensinsolvenzen betroffen
Im ersten Halbjahr 2026 kamen bundesweit 36,2 Unternehmensinsolvenzen auf jeweils 10.000 Unternehmen. Besonders hoch war die Insolvenzhäufigkeit in folgenden Wirtschaftsbereichen:
1. Verkehr und Lagerei: 71,6 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen
2. Gastgewerbe: 59,6 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen
3. Baugewerbe: 53,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen
Die Branchenwerte beschreiben eine statistische Häufigkeit. Sie erlauben keine Aussage darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Was bedeutet der Anstieg der Verbraucherinsolvenzen
Im Juni 2026 registrierten die Amtsgerichte 6.839 Verbraucherinsolvenzen. Gegenüber Juni 2025 entspricht das einem Anstieg von 5,1 Prozent. Im gesamten ersten Halbjahr wurden 38.932 Verfahren gemeldet.
Hinter jeder Verbraucherinsolvenz steht eine persönliche Situation. Häufig kommen mehrere Belastungen zusammen, etwa Einkommensverlust, Krankheit, Trennung, hohe Wohnkosten oder dauerhaft nicht mehr tragbare Kreditraten. Entscheidend ist, finanzielle Schwierigkeiten nicht zu verdrängen. Je früher eine vollständige Übersicht über Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Forderungen erstellt wird, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bleiben in der Regel erhalten.
Wann sollten überschuldete Menschen handeln
Professionelle Unterstützung ist spätestens dann sinnvoll, wenn Rechnungen oder Kreditraten dauerhaft nicht mehr bezahlt werden können, Kontopfändungen drohen oder bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen. Auch wer nur noch einzelne Gläubiger bedienen kann oder neue Kredite zur Zahlung alter Schulden benötigt, sollte seine Situation zeitnah prüfen lassen.
Eine Schuldnerberatung kann insbesondere dabei helfen,
· sämtliche Gläubiger und Forderungen vollständig zu erfassen,
· Einnahmen, notwendige Ausgaben und pfändbares Einkommen zu prüfen,
· Schreiben und Vollstreckungsmaßnahmen einzuordnen,
· Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung zu untersuchen und
· falls erforderlich, ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorzubereiten.
Unterstützung durch den Verein für Existenzsicherung
Der Verein für Existenzsicherung e. V. unterstützt überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher bei der geordneten Aufarbeitung ihrer finanziellen Situation. Dazu gehören die Erfassung der Gläubiger, die Kommunikation mit den Beteiligten, die Prüfung außergerichtlicher Lösungsmöglichkeiten sowie – wenn eine Einigung nicht möglich ist – die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für ein Insolvenzverfahren.
Welche Lösung geeignet ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine pauschale Empfehlung allein aufgrund statistischer Zahlen ist nicht möglich. In einer persönlichen Erstberatung kann geklärt werden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und welche Unterlagen benötigt werden.
Sie können Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen oder haben bereits Mahnungen und Pfändungen erhalten? Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Erstberatung beim Verein für Existenzsicherung e. V.
Häufige Fragen zu den aktuellen Insolvenzzahlen
Wie viele Unternehmensinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr 2026
Die deutschen Amtsgerichte meldeten 12.812 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 6,7 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025.
Wie viele Verbraucherinsolvenzen wurden im ersten Halbjahr 2026 gemeldet
Im ersten Halbjahr 2026 wurden 38.932 Verbraucherinsolvenzen registriert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum war das ein Anstieg um 2,4 Prozent.
Welche Branchen hatten die höchste Insolvenzhäufigkeit
Am stärksten betroffen waren Verkehr und Lagerei mit 71,6 Fällen je 10.000 Unternehmen, gefolgt vom Gastgewerbe mit 59,6 und dem Baugewerbe mit 53,4 Fällen je 10.000 Unternehmen.
Bedeutet eine Verbraucherinsolvenz dass alle Schulden sofort erlassen werden
Nein. Die Restschuldbefreiung setzt ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren voraus und tritt nicht bereits mit der Antragstellung ein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Weg geeignet ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wann sollte ich mich an eine Schuldnerberatung wenden
Möglichst frühzeitig – insbesondere bei dauerhaften Zahlungsrückständen, Mahnungen, Kontopfändungen, Kündigung von Krediten oder wenn neue Schulden aufgenommen werden müssten, um bestehende Verpflichtungen zu bedienen.
Quelle und redaktioneller Hinweis
Quelle der statistischen Angaben: Statistisches Bundesamt – Unternehmensinsolvenzen im Juni 2026: +15,8 % gegenüber Juni 2025 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/09/PD26_325_52411.html), Pressemitteilung vom 11. September 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Verbraucherinformation und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.



