Worauf sollte ein Schuldner bei einer Schuldnerberatungsstelle unbedingt achten?
Warnung vor reißerischer Werbung mit Schuldenregulierung

Bei Google tauchen immer wieder Anzeigen von sogenannten Schuldenregulierungsfirmen auf. Dabei kann es sich um Unternehmen oder leider auch um Anwälte handeln.
In jedem Fall sollte jeder Schuldner mehrere Erstgespräche mit den verschiedenen Schuldnerberatungsstellen führen, um herauszufinden, welche für ihn am besten geeignet ist. Nutzen Sie die Gelegenheit, denn es geht auch um Ihr Geld. Diese Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos.
Unserer Erfahrung nach entscheiden sich die Schuldner in der Regel für die teurere Variante der Anwälte. Natürlich gibt es auch günstigere Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Verein Existenzsicherung e. V.
Wie arbeiten Schuldnerberatungsstellen?
Hier ein Auszug aus einem Schuldnerberatungsvertrag (Schuldenregulierung) einer Anwaltskanzlei. Die Vertragsunterlagen liegen im Original vor.
Die Vergütung ist in einem separaten Honorarvertrag geregelt. Bei einer Gesamtschuld von 34.999,99 EUR beträgt das Honorar bereits 10%. Dies sind 3 499,99 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 665,00 EUR, was einen Gesamtbetrag von 4 164,99 EUR ergibt. Im vorliegenden Fall wurde eine Rate von 220 Euro pro Monat vereinbart. Dies bedeutet, dass das Entgelt für 19 Monate zu zahlen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass der Insolvenzantrag frühestens nach 20 Monaten gestellt werden kann.
Beim Verein Existenzsicherung e. V. ist ein Insolvenzantrag innerhalb von acht Wochen gestellt und die Gebühren sind deutlich geringer.
Bei einer Gesamtschuld von 100.000 € beträgt die Gebühr 6 %. Das bedeutet eine Gebühr von 6.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 1.140,00 €, also insgesamt 7.140,00 €.
Darin sind nur zwei Vergleichsschreiben an die Gläubiger enthalten. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass zwei Briefe nie ausreichen. Eine Einigung mit allen Gläubigern ist nur in sehr wenigen Fällen möglich. Bei einer einzigen Ablehnung ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert und der Insolvenzantrag wird bei Gericht gestellt. Warum also 19 Monate warten? Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele einzelne Gläubiger gesondert behandelt werden müssen, um eine Einigung über eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.
Für Anwaltskanzleien entstehen bei Verhandlungen mit einzelnen Gläubigern zusätzliche Kosten. Diese sind nicht speziell aufgeführt, sondern richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In den meisten uns bekannten Fällen haben die Schuldner sehr hohe Gebühren gezahlt, ohne dass es zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen ist. Wir haben auch beobachtet, dass nach Zahlung des vollen Anwaltshonorars der Insolvenzantrag dem Mandanten zur Vorlage beim Insolvenzgericht zugesandt wird.
In der großen Öffentlichkeit und bei der Erstberatung wird den Kunden vorgegaukelt, dass es sehr einfach sei, eine gütliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht möglich. Was steht im Anwaltsvertrag: "Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg, sondern Beratungsleistungen"?
Wir können jedem Schuldner empfehlen, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, die eine kostenlose Erstberatung anbietet und bei der auch die Gesamtkosten vereinbart werden. Auf keinen Fall sollten Sie eine Schuldnerberatung akzeptieren, die Ihnen eine monatliche Rate in Rechnung stellt und diese dann an die Gläubiger ausschüttet. Dies ist in unseren Augen bedenklich.
Existenzsicherung e. V. bietet günstige Schuldnerberatung für Verbraucher, Einzelunternehmer und Firmen. Wir arbeiten professionell, kostengünstig und sind in der Lage, kurzfristig einen Insolvenzantrag zu stellen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne, aus den Schulden herauszukommen.
Kontakt: Corina Mureșan-salvan Telefon 01737052923
Rumänische Schuldenberaterin

