Aktuelle Informationen und Pfändungsfreigrenzen!

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt jährlich die Pfändungsfreigrenzen bekannt, aus denen sich die sogenannte Pfändungstabelle ergibt. Ab dem 1. Juli 2024 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.499,99 € (§ 850c Abs. 4 S. 2 ZPO). Erst ab 1.500,-- € ergibt sich ein pfändbarer Betrag je nach unterhaltsberechtigten Personen. Dies ist sowohl für den Schuldner bei einer Lohn- oder Kontopfändung als auch für die beteiligten Gläubiger, Arbeitgeber oder Banken relevant.
Mit Hilfe der Pfändungstabelle 2024 und 2025 können Sie Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze und den Pfändungsfreibetrag für die Jahre 2024 und 2025 ermitteln. Die Tabelle gilt vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025.
Ebenso erfahren Sie unter dem Link alles Wissenswerte über die Pfändung!


