Privatinsolvenz beim Ehepartner: Wer haftet für die Schulden in der Ehe?

Johann Tillich • 23. März 2022

Jeder Schuldner haftet nur für die eigenen Schulden!

Finanzielle Schwierigkeiten sind in vielen Partnerschaften ein Problem. Ist einer der beiden Partner so hoch verschuldet, dass er die Rückzahlung nicht mehr leisten kann, sollte er die Privatinsolvenz beantragen. Bei verheirateten Paaren stellen sich vor diesem Schritt schnell viele Fragen bezüglich der Haftbarkeit für die Schulden des anderen. Dieser Artikel erklärt, ob und wann auch der nicht überschuldete Partner haftet, und gibt Tipps zum Insolvenzverfahren.


Grundsätzliche Informationen

Generell gilt auch in einer Ehe, dass jeder nur für seine eigenen Schulden verantwortlich und haftbar ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise bei einem Vertrag, den die Eheleute gemeinsam unterschrieben haben. Eine weitere Ausnahme stellt eine Bürgschaft dar, die der eine für den anderen übernommen hat. Hier haftet der Bürge vollumfänglich.


Darüber hinaus gilt, dass nur in das Vermögen des Schuldners, nicht jedoch seines Ehepartners gepfändet werden darf. Das bedeutet, dass Gegenstände, Immobilien und Fahrzeuge, die nicht dem Schuldner gehören, von Gläubigern nicht angetastet werden dürfen.


Sonderfall Steuerschulden

Hier kann der Ehepartner haftbar gemacht werden, wenn die Steuern gemeinsam veranlagt werden. Das Finanzamt kann in diesem Fall auch in das Vermögen des Partners vollstrecken, indem es beispielsweise eine Gehaltspfändung vornehmen lässt. Dafür benötigt das Finanzamt keinen Titel, sondern kann direkt aus dem Steuerbescheid vollstrecken.


Die Pfändungsfreigrenze

Der Gesetzgeber hat Freibeträge festgelegt, die von Gläubigern nicht gepfändet werden dürfen, damit die überschuldete Person ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Freigrenze hängt von verschiedenen Faktoren ab:


·        Höhe des Nettoeinkommens

·        Unterhaltspflicht für Kinder

·        Unterhaltspflicht für Ehepartner


Wer monatlich weniger als oder exakt 1.259,99 € verdient, befindet sich auch ohne Unterhaltsverpflichtungen unterhalb der Freigrenze. Gläubiger dürfen dann weder eine Gehalts- noch eine Kontopfändung vornehmen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gläubiger dennoch vollstrecken und der Schuldner anschließend darum kämpfen muss, sein Geld zurückzubekommen. Ein Pfändungsschutzkonto verhindert dieses Problem.


Sonderfall Unterhaltspflicht

Ist der Ehepartner, der sich in der Privatinsolvenz befindet, dem anderen zum Unterhalt verpflichtet, dann erhöht sich der Pfändungsfreibetrag entsprechend. Wie hoch er ausfällt, kann in der Pfändungstabelle nachgelesen werden, die Unterhalts- und Freibeträge auflistet. Ob ein Ehepartner gesetzlich unterhaltspflichtig ist und der erhöhte Freibetrag greift, wird je nach Einzelfall durch das Gericht entschieden.


Wer zahlt die Kosten des Verfahrens?

Nach § 1360a Abs. 4 BGB muss der Ehepartner für die Kosten der Privatinsolvenz aufkommen, wenn der Gatte dazu nicht in der Lage ist. Im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Prozessen kann bei einer Privatinsolvenz keine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Haben jedoch beide zu wenig Geld, um die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, können sie eine Stundung beantragen. Die Zahlung wird dann aufgeschoben und ist erst nach der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu leisten. Ausgenommen davon sind Rechtsanwaltskosten.


Zu den Kosten gehören

·        Gerichtskosten

·        Kosten für den Insolvenzverwalter

·        Gegebenenfalls Schuldnerberatung und/oder Anwaltshonorare


Tipp: Für den außergerichtlichen Einigungsversuch, der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgeschaltet ist, kann durch das örtliche Amtsgericht ein Beratungshilfeschein ausgestellt werden. Dieser deckt die Kosten des Erstgesprächs bei einem Anwalt sowie die Bestätigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ab.


Was passiert mit dem Haus?

Gehört das Haus beiden zusammen, dann ist eine Teilungsversteigerung möglich. Diese beantragt der überschuldete Ehepartner. Anhand des Verkehrswerts legt das zuständige Amtsgericht ein Mindestgebot fest, unter dem der Zuschlag nicht erfolgen darf. Im Anschluss können sowohl fremde Personen als auch der nicht überschuldete Gatte ein Gebot für den Immobilienteil abgeben. Bei ausreichendem Vermögen besteht so die Chance, das Haus im Familienbesitz zu halten. Auch für das Verfahren der Teilungsversteigerung fallen Kosten an, die von dem erzielten Erlös einbehalten werden.

von Johann Tillich 22. April 2025
Das Existenzminimum der Schuldner wird gesichert
von Johann Tillich 19. April 2025
Neues verbraucherfreundliches Urteil gegen die Schufa. Es werden sicherlich noch weitere positive Urteile für Verbraucher gegen die Schufa fallen. Der Verein für Existenzsicherung und seine Rechtsanwälte kämpfen seit Jahren gegen die Schufa Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die SCHUFA erledigte Einträge – also vollständig beglichene Forderungen – nicht mehr pauschal drei Jahre speichern darf. Stattdessen müssen diese Daten umgehend gelöscht werden. Betroffene haben zudem Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 500 Euro. Das Urteil des OLG Köln reiht sich ein in eine Serie von verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Bereits zuvor hatten Gerichte die Datensammlungspraxis der Auskunfteien kritisch hinterfragt und schrittweise eingeschränkt. Auch die Eintragungen wegen der Restschuldbefreiung werden nun nach 6 Monaten gelöscht. Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche: ANSP-Rechtsanwälte RA Tobias Neumeier Tel. 089 - 53 07 57 50 Email: info@ansp.de
von Johann Tillich 6. März 2025
„ Raus aus den Schulden – Finanzsanierer locken mit Kredit ohne Schufa“ Kein Kredit ohne Bonitätsprüfung: Kredite ohne Bonitätsprüfung werden massiv im Internet beworben, sind jedoch selten oder nicht existent. Unseriöse Vermittler und Dienstleister nutzen diese Werbung, um teure und unnötige Finanzsanierungen zu verkaufen. Was ist eine Finanzsanierung? Bei einer Finanzsanierung verspricht der Dienstleister, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen oder ein Finanzsanierungskonzept zu erstellen. Dafür werden hohe Gebühren verlangt, ohne dass tatsächlich ein Kredit gewährt wird. Finanzsanierer leisten nicht mehr als professionelle Schuldnerberatungsstellen wie der Verein für Existenzsicherung e. V., verlangen jedoch hohe Gebühren. Wie kommt es zum Vertragsabschluss? Der Kontakt wird oft über Werbung im Internet hergestellt. Vermittler verschleiern ihre Absichten durch geschickte Täuschungen. Der eigentliche Finanzsanierungsvertrag wird oft als Nachnahmesendung verschickt. Am Ende denken Betroffene, sie hätten einen Kreditvertrag unterschrieben, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Finanzsanierung. Wie wehre ich mich? Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und sich immer unabhängig beraten lassen. Verträge sollten vorsorglich widerrufen und wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden. Ein Kredit zu vernünftigen Konditionen ist nur mit einem guten Bonitätsscore möglich. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten sich Betroffene an professionelle Schuldnerberatungen, wie den Verein für Existenzsicherung e. V. wenden, der unabhängig und kostengünstig tätig ist. Hier ist das Wichtigste in Kürze: Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle und unbürokratische Hilfe bei finanziellen Engpässen. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern leiten Anfragen an Banken weiter. Ob ein Kredit vergeben wird, entscheiden allein die Kreditgeber und nicht die Vermittler. Man sollte besonders vorsichtig bei der Suche nach Krediten sein, um unseriöse Anbieter zu vermeiden. Um unseriöse Kreditvermittler zu erkennen, sollte man: Misstrauisch bei Angeboten mit Soforthilfe und „ohne Schufa“ sein. Namen und Internetseiten der Vermittler gründlich überprüfen. Keine Unterlagen per Nachnahme annehmen. Keine Vorauszahlungen leisten. Keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen abschließen.
Weitere Beiträge