Umsatzsteuer hinterzogen? Was viele Kleinunternehmer nicht wissen: Das ist strafbar
Johann Tillich • 24. Juni 2025
Finanzämter gehen zunehmend gegen sogenannte „USt-Parker“ vor – sogar Haft droht

Wenn die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt wird, obwohl sie vereinnahmt wurde, kann das einen Straftatbestand erfüllen – in der Regel den der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO).
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
Eine Steuerhinterziehung begeht, wer:
gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigt,
und dadurch Steuern verkürzt oder einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt.
Wenn also jemand Umsatzsteuer vom Kunden kassiert, diese aber nicht ans Finanzamt abführt, obwohl sie erklärungspflichtig ist, verkürzt er die Steuer – und das ist strafbar.
Mögliche Folgen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre).
Zusätzlich: Nachzahlung der Steuern, Zinsen, eventuell Säumniszuschläge.
Bei gewerblichen Unternehmern: Gefahr des Entzugs der Gewerbeerlaubnis oder der Eintragung ins Gewerbezentralregister.
Im Insolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO), wenn Steuerstraftaten begangen wurden.
Sonderfall: Fahrlässigkeit
Wenn die Umsatzsteuer nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig nicht abgeführt wurde, kann dies als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO geahndet werden – ein Ordnungswidrigkeitstatbestand, der mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden kann.
Empfehlung:
Bei Problemen mit der Abführung von Umsatzsteuer oder Unsicherheiten über Pflichten:
Frühzeitig mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Steuerrecht und Strafrecht sprechen.
Bei Selbstanzeige vor Entdeckung durch das Finanzamt kann unter Umständen Straffreiheit nach § 371 AO erreicht werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Für viele Selbstständige klingt das Wort „Insolvenz“ nach dem endgültigen Ende: Kunden springen ab, Aufträge brechen weg, und die Existenz scheint zerstört. Doch es gibt einen Ausweg, den nur wenige kennen – die sogenannte Freigabe der Selbstständigkeit. Dieses Verfahren erlaubt es Betroffenen, trotz laufender Insolvenz ihr Geschäft fortzuführen. Für viele ist das ein Rettungsanker, der die Tür zu einem echten Neustart öffnet. Der Trick mit dem fiktiven Einkommen Das Besondere an der Freigabe: Es zählt nicht der tatsächliche Gewinn des Unternehmers. Stattdessen wird ein fiktives Einkommen angesetzt – so, als würde der Schuldner in einem regulären Angestelltenverhältnis arbeiten. Dieses fiktive Gehalt orientiert sich an Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und den regionalen Gegebenheiten. Auf dieser Grundlage wird anhand der Pfändungstabelle (§ 850 ZPO) berechnet, wie viel der Schuldner monatlich an die Gläubiger abführen muss. Der Rest bleibt ihm. Damit unterscheidet sich die Freigabe fundamental von der sonstigen Insolvenzpraxis, bei der oft jeder erwirtschaftete Euro in die Masse fließt. Überraschend niedrige Belastung Ein Praxisbeispiel zeigt, wie überschaubar die Abführung sein kann: Ein Handwerker mit Frau und Kind, fiktives Nettoeinkommen 2.500 Euro – pfändbar sind lediglich rund 125 Euro monatlich. Alles, was er mehr erwirtschaftet, verbleibt bei ihm. Für den Schuldner bedeutet das: Jeder zusätzliche Auftrag lohnt sich. „Die Freigabe ist oft die letzte Chance, das eigene Geschäft nicht komplett zu verlieren“, erklärt Insolvenzexperte Johann Tillich. „Sie schafft Planungssicherheit für die Gläubiger – und gleichzeitig eine echte Perspektive für den Schuldner.“ Zwischen Rettung und Risiko So attraktiv die Lösung klingt, sie birgt auch Risiken. Denn der pfändbare Betrag ist immer fällig, selbst wenn das Geschäft in einem Monat kaum Gewinn abwirft oder Verluste entstehen. Der Unternehmer trägt also die volle Verantwortung für seine wirtschaftliche Situation. Noch ein wichtiger Punkt: Neue Schulden aus der laufenden Geschäftstätigkeit – etwa für Miete, Steuern oder Material – fallen nicht unter die spätere Restschuldbefreiung. Sie müssen vollständig beglichen werden. Wer in dieser Situation unbedacht handelt, riskiert, sich trotz Freigabe tiefer zu verschulden. Neustart mit Eigenverantwortung Dennoch überwiegen für viele die Chancen. Während der Insolvenz bleibt der Schuldner Herr über sein Geschäft, kann Aufträge annehmen, Kunden betreuen und sogar neue Projekte starten. Auch neu angeschafftes Vermögen gehört ihm selbst und nicht mehr zur Insolvenzmasse. Damit eröffnet die Freigabe ein Stück wirtschaftliche Selbstbestimmung, das sonst in der Insolvenz verloren geht. Für Gläubiger wiederum bedeutet die Freigabe, dass sie regelmäßig mit Zahlungen rechnen können – wenn auch auf niedrigerem Niveau. Gerade dieser kalkulierbare Zufluss wird von Insolvenzverwaltern geschätzt. Fazit: Rettungsanker für Unternehmer Die Freigabe der Selbstständigkeit ist kein Freifahrtschein, aber ein Gamechanger im Insolvenzrecht. Sie schafft Anreize, Eigenverantwortung zu übernehmen, und ermöglicht Schuldnern, sich Schritt für Schritt aus der Krise herauszuarbeiten. Wer betroffen ist, sollte die Möglichkeit kennen und frühzeitig das Gespräch mit Insolvenzverwalter oder Gericht suchen. Denn eines ist sicher: Für viele Selbstständige ist die Freigabe die einzige realistische Chance, den beruflichen Neuanfang trotz Insolvenz zu schaffen.

– und das aus guten Gründen. Hier sind die wichtigsten Punkte, warum der VfE als beste Schuldenberatung für Verbraucher, Einzelfirmen, Soloselbständige und Kapitalgesellschaften gilt: ✅ 1. Ganzheitlicher Ansatz für alle Zielgruppen Anders als viele klassische Schuldnerberatungen, die sich meist auf Verbraucher fokussieren, unterstützt der VfE: Privatpersonen mit Schuldenproblemen oder Schufa-Einträgen Einzelfirmen und Freiberufler, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen Soloselbstständige, die zwischen privater und betrieblicher Insolvenz stecken Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs, inkl. Geschäftsführerberatung Das macht den VfE zu einer Anlaufstelle aus einer Hand – auch bei komplexen Überschneidungen zwischen Privat- und Unternehmensinsolvenz. ✅ 2. Rechtssichere Beratung durch Fachjuristen und Insolvenzexperten Der Verein arbeitet mit zugelassenen Rechtsanwälten, Fachleuten für Insolvenzrecht und zertifizierten Schuldnerberatern. Die Beratung ist: juristisch fundiert gerichtlich anerkannt (z. B. für Schuldenbereinigungspläne nach § 305 InsO) strategisch auf eine nachhaltige Entschuldung ausgerichtet Das bedeutet: Keine Schnelllösungen, sondern ein klarer, rechtssicherer Weg zur Restschuldbefreiung oder zur Sanierung. ✅ 3. Unabhängigkeit & Gemeinnützigkeit Als gemeinnütziger Verein verfolgt der VfE keine wirtschaftlichen Eigeninteressen. Das garantiert: Transparenz Kostentransparente Beratung Keine versteckten Gebühren oder Abofallen Im Mittelpunkt stehen immer die Interessen der Ratsuchenden – nicht die Gewinnmaximierung. ✅ 4. Unterstützung auch bei wirtschaftlicher Selbsthilfe Der Verein unterstützt nicht nur beim Schuldenabbau, sondern auch dabei, wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen: Hilfe bei Businessplänen und Sanierungskonzepten Beratung zu Neustart oder Fortführung einer Selbstständigkeit Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben Gerade für Selbstständige ein unschätzbarer Vorteil. ✅ 5. Digitalisierung & moderne Kommunikation Viele klassische Beratungsstellen sind überlaufen oder analog organisiert. Der VfE bietet: Online-Beratung via Videokonferenz oder Telefon Digitale Fallakten und Dokumentenübermittlung Schnelle Terminvergabe, auch kurzfristig So bleibt die Beratung effizient, flexibel und erreichbar – deutschlandweit. ✅ 6. Öffentlichkeitsarbeit & Verbraucherschutz Der VfE setzt sich aktiv ein für: Verbraucherrechte gegenüber Gläubigern, Inkassobüros und Auskunfteien Rechtspolitische Entwicklungen (z. B. zur Reform des Insolvenzrechts oder zur Schufa-Speicherpraxis) Aufklärung und Prävention über finanzielle Risiken und Schuldenfallen Ein starker Partner – nicht nur in der Krise, sondern auch für faire Rahmenbedingungen auf dem Finanzmarkt. Fazit: Der Verein für Existenzsicherung e. V. vereint Fachkompetenz, Gemeinwohlorientierung und Erfahrung aus tausenden Fällen zu einem einzigartigen Beratungsangebot. Wer wirklich raus aus den Schulden will – ob als Privatperson, Solo-Unternehmer oder GmbH – ist hier in besten Händen.

Immer mehr überschuldete Menschen geraten ins Visier unseriöser Anbieter. Ein besonders krasser Fall zeigt, wie Rechtsanwälte mit hohen Gebühren kassieren – und am Ende kaum helfen. Teurer Umweg statt echte Hilfe Ob als „Schuldnerberatung“ oder als Rechtsanwaltskanzlei: Einige Anbieter versprechen, gegen monatliche Ratenzahlungen Verhandlungen mit Gläubigern zu führen und so eine Insolvenz zu vermeiden. Doch die Realität sieht oft anders aus: Das Geld fließt zunächst in hohe Gebühren – manchmal bis zu zehn Prozent der gesamten Schuldsumme – bevor überhaupt eine Einigung versucht wird. „Dieses Geschäftsmodell ist brandgefährlich. Während die Betroffenen glauben, ihre Schulden würden sinken, wachsen sie in Wahrheit weiter“, warnt Johann Tillich, der Finanzexperte vom Verein für Existenzsicherung (VfE). Der Fall: 7.775,25 Euro für ein leeres Formular Ein besonders dreister Fall liegt dem Verein für Existenzsicherung e. V. vor: Ein Rechtsanwalt versprach einem Mandanten, durch außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern die Insolvenz zu verhindern. Der Mandant zahlte monatlich 400 Euro. Nachdem der Anwalt sein vollständiges Honorar kassiert hatte, erklärte er, die Verhandlungen seien gescheitert – und schickte dem Mandanten lediglich ein leeres Formular, das dieser selbst ausfüllen und beim Gericht einreichen musste. Besonders krass ist, dass der Kanzlei bekannt war, dass der Mandant gar keinen Insolvenzantrag stellen kann, da er eine Sperrfrist bis 2029 hat. Für diese „Leistung“ stellte der Anwalt 7.775,25 Euro in Rechnung. Diese Auskunft hätte er beim Verein für Existenzsicherung e. V. für 0,00 € bekommen. Gesetzliches Minimum statt echter Beratung Oft beschränken sich solche Anbieter auf die gesetzlich vorgeschriebenen zwei außergerichtlichen Einigungsversuche. Scheitern diese – was bei komplexen Schuldenlagen häufig vorkommt – bleibt den Betroffenen nur der Gang in die Privatinsolvenz. Zusätzlich kommen versteckte Extra-Kosten hinzu, etwa für jede Kontaktaufnahme mit Gläubigern oder für Schriftverkehr. So erkennen Verbraucher seriöse Hilfe Fallen Sie nicht auf reißerische Google Werbung von Rechtsanwaltskanzleien herein Rechtsanwaltskanzleien mit 47 Rechtsanwälten sind mit Sicherheit nicht günstig Prüfen Sie die zugesandten Verträge auf die Gebührentabelle Keine monatlichen Ratenzahlungen an die Beratungsstelle oder Kanzlei Volle Kostentransparenz von Anfang an Schuldner behalten selbst die Kontrolle über Zahlungen und Gläubigerkontakte VfE-Tipp: „Finger weg von allen Angeboten, bei denen Sie nicht selbst die Kontrolle über Ihre Zahlungen behalten. Gerne prüft der Verein für Existenzsicherung e. V. Schuldnerberatung diese Angebote und hilft dadurch, Schaden zu vermeiden. #schuldnerberatung