Weshalb brauchen Bürgergeldbezieher ein P-Konto?

Johann Tillich • 8. März 2023

Nicht nur bei momentanen Schulden benötigt man ein P-Konto

Jeder der laufend über Geldeingänge verfügt, kann grundsätzlich gepfändet werden. Dies gilt auch für Bezieher von Bürgergeld. Ein P-Konto ist unabhängig davon, ob eine Verschuldungssituation bereits vorliegt, oder erst in Zukunft erfolgt, notwendig.


Wer Bürgergeld bezieht sollte bei seiner Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Dies ist umso wichtiger wenn der Bürgergeldbezieher auch noch Schulden hat. Durch ein P-Konto kann das Bürgergeld bis zu einem Freibetrag von den Gläubigen nicht gepfändet werden.


Alle laufenden Geldleistungen sind grundsätzlich pfändbar. Dies gilt auch für das Bürgergeld oder die Sozialhilfe. Der Freibetrag, der verbleiben muss, derzeit bei einem Schuldner ohne unterhaltsberechtigte Personen bei 1340 €. Durch weitere unterhaltsberechtigte Personen, wie Ehefrau und Kinder, wird sich dieser Freibetrag natürlich erhöhen. Bei einer unterhaltsberechtigten Person erhöht sich der Betrag um 500,62 €. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um weitere 278,90 €. Diese Berechnung gilt bis maximal fünf Personen.


Es gibt natürlich Sozialleistungen die nicht gepfändet werden dürfen. Diese sind laut Paragraf 54 SGB I Elterngeld und Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Mehrbedarf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen. In diesen Fällen müssen Nachweise erbracht werden.


Dürfen Nachzahlungen durch das Jobcenter gepfändet werden? Wenn Bürgergeldleistung durch das Jobcenter nachgezahlt werden, können diese ebenfalls Pfennig freigestellt werden. Diese nachgezahlt Beträge werden nur auf die Monate angerechnet, für die das Bürgergeld zugestanden wäre. Falls man kein P-Konto hat, kann der Gläubiger das Konto komplett pfänden.


Was passiert wenn viel Guthaben auf dem P-Konto ist? In diesem Fall wird das Geld auf ein separates Auskehrkonto gebucht. In diesem Fall haben wieder Gläubiger noch Schuldner einen Zugriff auf das Auskehrkonto. Das Guthaben auf dem Auskehrkonto wird im Folgemonat auf das P-Konto zurücküberwiesen.


Nach der neuen Gesetzeslage gibt es auch die Möglichkeit, Geld für Anschaffungen auf dem Pfändungschutzkonto anzusparen. Dabei gelten jedoch bestimmte Vorgaben.


Jede Bank ist verpflichtet für den Kontoinhaber ein P-Konto einzurichten. Dafür dürfen keine Gebühren verlangt werden. Ein P-Konto kann nur für eine Person eingerichtet werden. Bei Gemeinschaftskonten gibt es Möglichkeit nicht. 


Sollte ein Gläubiger das Konto bereits gepfändet haben, muss man sich sehr schnell an die Bank wenden um das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ist bis zu vier Wochen rückwirkend möglich. Falls man nichts unternimmt, muss die Bank nach vier Wochen das Geld an den Gläubiger überweisen. 

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