So erfüllen Sie die Bedingungen für die Bescheinigung eines Pfändungsschutzkontos

Johann Tillich • 19. September 2022
p-konto

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein von einer Bank geführtes Konto, das dazu dient, Ihr Vermögen vor Pfändung von Dritten zu schützen.

Mit anderen Worten, es ermöglicht dem Schuldner, seine Gläubiger zu bezahlen, ohne sich Sorgen um die Aufrechterhaltung seines Lebensunterhalts machen zu müssen.


In diesem Artikel gehen wir näher darauf ein, wie Sie mit einer P-Konto-Bescheinigung Ihr Pfändungsschutzkonto einrichten.


Welche Informationen braucht man für eine P-Konto-Bescheinigung?

Die P-Konto-Bescheinigung ermöglicht es Ihnen Ihr Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie verschiedene Angaben zu Ihrer Person machen. Am wichtigsten sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Geburtsname. Zusätzlich werden weitere Unterlagen benötigt:

·       Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument

·       Leistungsbescheide der Sozialleistungsträger; Kindergeldbescheid

·       Geburtsurkunde des unterhaltsberechtigten Kindes, ggf. auch eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

·       Kindergeldbescheid

·       ggf. Urteile zur Unterhaltspflicht (falls vorliegend)

·       Bankverbindung Ihres P-Kontos (Bankname, IBAN, BIC)

·       Vollständige Adresse der Bank, da die Bescheinigung im Original an die Bank geschickt werden muss

 

Wozu dienen die Unterlagen und Informationen?

Der Zweck Ihrer Angaben und Dokumente besteht darin, relevante Informationen bereitzustellen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Es gilt, die Pfändungsgrenze für Pfändungsschutzkonto zu ermitteln. Dabei fließen Freibeträge wie zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen, Mehrbedarfszahlungen bei Pflegegeld und weitere Leistungen für Kinder. Mit jeder Bescheinigung erhöht sich Ihr Grundfreibetrag und Ihr Pfändungsschutzkonto kann entsprechend angepasst werden, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

 

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, den Pfändungsschutz Ihres P-Kontos zu erhöhen?

 Es gibt Situationen, in denen der Pfändungsschutz anhand der Bescheinigungen nicht ausreicht. Dann gibt es immer noch Möglichkeiten, Ihren Pfändungsschutz zu erhöhen. Ein Fall ist die Nachzahlung von Rente. Hier können sich die Banken an die Schuldnerberatungsstellen wenden, welche die Nachzahlung für mehrere Monate bescheinigen können. Nachgezahlte Renten, die 500 Euro übersteigen, müssen jedoch über einen Antrag beim Amtsgericht oder Vollstreckungsgericht bei Ihrem Wohnort nach Beschluss freigegeben werden.


Danach besteht noch der Weg, Ihren Freibetrag an die Lohnpfändungstabellen anzupassen. Wenn keine Unterhaltspflichten bestehen, kann es vorkommen, dass sich eine Gehaltspfändung wohlwollender auf den Restbetrag auswirkt, der dem Schuldner bleibt, anstelle einer Kontopfändung. Die Differenz lässt sich anpassen, auch hier kann ein Antrag auf individuelle Kontofreigabe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht oder dem öffentlichen Gläubiger gestellt werden.

 

Kontaktieren Sie den Verein für Existenzsicherung e. V. In Karlsfeld berechnen wir Ihre Situation und helfen Ihnen, den Betrag für Ihre Existenz anzupassen.

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