So erfüllen Sie die Bedingungen für die Bescheinigung eines Pfändungsschutzkontos

Johann Tillich • 19. September 2022
p-konto

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein von einer Bank geführtes Konto, das dazu dient, Ihr Vermögen vor Pfändung von Dritten zu schützen.

Mit anderen Worten, es ermöglicht dem Schuldner, seine Gläubiger zu bezahlen, ohne sich Sorgen um die Aufrechterhaltung seines Lebensunterhalts machen zu müssen.


In diesem Artikel gehen wir näher darauf ein, wie Sie mit einer P-Konto-Bescheinigung Ihr Pfändungsschutzkonto einrichten.


Welche Informationen braucht man für eine P-Konto-Bescheinigung?

Die P-Konto-Bescheinigung ermöglicht es Ihnen Ihr Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie verschiedene Angaben zu Ihrer Person machen. Am wichtigsten sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Geburtsname. Zusätzlich werden weitere Unterlagen benötigt:

·       Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument

·       Leistungsbescheide der Sozialleistungsträger; Kindergeldbescheid

·       Geburtsurkunde des unterhaltsberechtigten Kindes, ggf. auch eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung

·       Kindergeldbescheid

·       ggf. Urteile zur Unterhaltspflicht (falls vorliegend)

·       Bankverbindung Ihres P-Kontos (Bankname, IBAN, BIC)

·       Vollständige Adresse der Bank, da die Bescheinigung im Original an die Bank geschickt werden muss

 

Wozu dienen die Unterlagen und Informationen?

Der Zweck Ihrer Angaben und Dokumente besteht darin, relevante Informationen bereitzustellen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Es gilt, die Pfändungsgrenze für Pfändungsschutzkonto zu ermitteln. Dabei fließen Freibeträge wie zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen, Mehrbedarfszahlungen bei Pflegegeld und weitere Leistungen für Kinder. Mit jeder Bescheinigung erhöht sich Ihr Grundfreibetrag und Ihr Pfändungsschutzkonto kann entsprechend angepasst werden, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

 

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, den Pfändungsschutz Ihres P-Kontos zu erhöhen?

 Es gibt Situationen, in denen der Pfändungsschutz anhand der Bescheinigungen nicht ausreicht. Dann gibt es immer noch Möglichkeiten, Ihren Pfändungsschutz zu erhöhen. Ein Fall ist die Nachzahlung von Rente. Hier können sich die Banken an die Schuldnerberatungsstellen wenden, welche die Nachzahlung für mehrere Monate bescheinigen können. Nachgezahlte Renten, die 500 Euro übersteigen, müssen jedoch über einen Antrag beim Amtsgericht oder Vollstreckungsgericht bei Ihrem Wohnort nach Beschluss freigegeben werden.


Danach besteht noch der Weg, Ihren Freibetrag an die Lohnpfändungstabellen anzupassen. Wenn keine Unterhaltspflichten bestehen, kann es vorkommen, dass sich eine Gehaltspfändung wohlwollender auf den Restbetrag auswirkt, der dem Schuldner bleibt, anstelle einer Kontopfändung. Die Differenz lässt sich anpassen, auch hier kann ein Antrag auf individuelle Kontofreigabe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht oder dem öffentlichen Gläubiger gestellt werden.

 

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von Johann Tillich 31. Juli 2025
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von Johann Tillich 24. Juli 2025
Dies wird oft auch als "Bürgerkonto" oder "Jedermann-Konto" bezeichnet. Wenn eine Bank die Eröffnung eines solchen Kontos verweigert, handelt sie möglicherweise rechtswidrig. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Analyse der Rechtslage und Ihrer Handlungsoptionen. 1. Welche Banken müssen ein Basiskonto einrichten? Grundsätzlich ist jedes Kreditinstitut, das in Deutschland Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, gesetzlich verpflichtet, auf Antrag ein Basiskonto zu eröffnen und zu führen. Dies ist im Zahlungskontengesetz (ZKG) geregelt. Die Verpflichtung gilt für: Sparkassen und Landesbanken Genossenschaftsbanken (z.B. Volks- und Raiffeisenbanken) Private Geschäftsbanken (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank) Direktbanken, die online tätig sind Die Verpflichtung ist also sehr weitreichend und erfasst nahezu alle Banken, die für Privatkunden in Deutschland tätig sind. 2. Wie ist die Rechtslage? (Anspruch und Ablehnungsgründe) Die Rechtslage ist eindeutig zugunsten der Verbraucher geregelt. (§ 4 ZKG - Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags) Ihr Anspruch auf ein Basiskonto ist ein einklagbarer Rechtsanspruch. Die Bank kann den Antrag nicht ohne triftigen, gesetzlich definierten Grund ablehnen. Was muss ein Basiskonto leisten? Ein Basiskonto ist ein vollwertiges Girokonto, das alle grundlegenden Zahlungsfunktionen umfassen muss (§ 2 ZKG): Einzahlungen und Auszahlungen (am Schalter oder an Geldautomaten) Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge Nutzung einer Zahlungskarte (z.B. Girocard) Ein Dispositionskredit (Überziehung) muss jedoch nicht gewährt werden. Die Kontoführung erfolgt üblicherweise auf Guthabenbasis. Wann darf eine Bank den Antrag ablehnen? Eine Ablehnung ist nur in wenigen, eng definierten Ausnahmefällen zulässig (§ 15 ZKG). Die häufigsten Gründe sind: Sie besitzen bereits ein nutzbares Zahlungskonto bei einer anderen Bank in Deutschland, es sei denn, Ihnen wird die Kündigung dieses Kontos nahegelegt. Sie haben sich innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil der betreffenden Bank, ihrer Mitarbeiter oder Kunden schuldig gemacht. Sie waren bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank, und dieses wurde in den letzten 12 Monaten wegen Zahlungsverzugs bei den Kontoführungsgebühren oder wegen missbräuchlicher Nutzung (z.B. für illegale Zwecke) gekündigt. Sie können sich nicht mittels eines gültigen Dokuments identifizieren. Die Bank muss Ihnen eine Ablehnung unverzüglich, spätestens aber nach 10 Geschäftstagen, schriftlich und kostenlos begründen. Allgemeine Begründungen wie "schlechte Schufa" oder "interne Geschäftsentscheidung" sind für die Ablehnung eines Basiskontos unzulässig. 3. Was können Sie tun, wenn die Bank sich weigert? Sie müssen die Ablehnung nicht akzeptieren. Es gibt ein klares, gestuftes Verfahren: Schritt 1: Formeller Antrag und schriftliche Begründung Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Bank einen formellen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos gestellt haben (nutzen Sie exakt diesen Begriff). Falls die Bank mündlich ablehnt, fordern Sie eine schriftliche, begründete Ablehnung an. Schritt 2: Das Verwaltungsverfahren bei der BaFin Der effektivste und kostengünstigste Weg ist die Einschaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Jeder Verbraucher kann bei der BaFin einen Antrag stellen, damit diese die Entscheidung der Bank überprüft und die Eröffnung des Kontos anordnet. Dieses Verfahren ist für Sie kostenlos. Ein Anwalt ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Die BaFin kann die Bank anweisen, das Konto zu eröffnen. Weigert sich die Bank weiterhin, kann die BaFin Zwangsgelder verhängen. Informationen und das Antragsformular finden Sie direkt auf der Webseite der BaFin. Schritt 3: Zivilrechtliche Klage Sollte das Verfahren bei der BaFin nicht zum Erfolg führen oder Sie diesen Weg nicht wählen wollen, können Sie Ihren Anspruch vor dem zuständigen Amtsgericht einklagen. 4. Wer trägt die Anwaltskosten? Hier gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze: Außergerichtliche Tätigkeit: Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, um die Bank zur Eröffnung des Kontos aufzufordern, müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen. Befindet sich die Bank jedoch bereits im Verzug (z.B., weil sie auf eine Fristsetzung nicht reagiert hat), können Sie diese Kosten später als Schadensersatz von der Bank zurückfordern. Gerichtliches Verfahren: Im Falle einer Klage gilt der Grundsatz: Wer verliert, zahlt. Wenn Sie den Prozess gewinnen, muss die Bank die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, also die Gerichtskosten und Ihre Anwaltskosten. Verlieren Sie, müssen Sie die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtskosten übernehmen. Da der Anspruch auf ein Basiskonto gesetzlich klar geregelt ist, sind die Erfolgsaussichten bei einer unberechtigten Ablehnung sehr hoch. Beratungs- und Prozesskostenhilfe: Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf staatliche Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit oder Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren. Ein Anwalt kann Sie hierzu beraten und den entsprechenden Antrag für Sie stellen. Empfehlung: Aufgrund der klaren Rechtslage und des kostenlosen Verfahrens bei der BaFin ist dies in der Regel der beste erste Schritt, bevor Sie einen Anwalt einschalten und ein Kostenrisiko eingehen.
von Johann Tillich 14. Juli 2025
Wie kann das verhindert werden?