GmbH-Geschäftsführer haften bis zur persönlichen Insolvenz!

Johann Tillich • 6. September 2022

Es drohen hohe Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter

Geschäftsführer Haftung bei der Unternehmensinsolvenz

Mittlerweile gibt es eine strenge Geschäftsführerhaftung bei der Unternehmensinsolvenz. Dies ist die Verpflichtung des Geschäftsführers bei Eintritt der Insolvenzreife in Form einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. 


Falls der Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht verletzt drohen ihm umfangreiche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und sogar strafrechtliche Probleme. Da die Insolvenzverwalter mittlerweile von allen Geldern die sie in die Masse zurückfordern sehr viel Geld verdienen, sind diese natürlich bestrebt die Rückzahlung so hoch wie möglich zu erreichen. Von den ersten 35.000 € erhält der Insolvenzverwalter 40 %, von den nächsten 35.000 € erhält der Insolvenzverwalter 26 % und von einem Mehrbetrag bis zu 350.000 erhält er 7,5 %. Deshalb ist er natürlich interessiert sehr viel Geld für die Masse zurückzuholen da damit der sein Einkommen sichert.


Das Haftungsrisiko des Geschäftsführers besteht darin, dass der Geschäftsführer für jede einzelne Zahlung der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich haftet. Dies sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend. Bei Kleinunternehmen, kommen auch bei nur kurzfristigen Insolvenzverschleppungen schnell mehrere 100.000 € zusammen.


So gesehen sitzt jeder GmbH-Geschäftsführer auf einem Pulverfass, das bei einer Insolvenz schnell explodieren kann.


Aus diesem Grund ist es sicher wichtig sich schnellst möglichst an eine erfahrene Schuldnerberatungsstelle wie den Verein für Existenzsicherung e.V. zu wenden, um Risiken zu vermeiden. Falls der Geschäftsführer die Insolvenzreife erkennt, darf er in dieser Zeit keinerlei Zahlungen leisten. Dies gilt natürlich auch für die Gehälter, die natürlich auch nicht gezahlt werden dürfen und auch die Zahlungen an die Krankenkassen dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht geleistet werden.


In diesem Fall muss sich der Geschäftsführer schnellstmöglich an das Arbeitsamt wenden und für alle Mitarbeiter Insolvenzgeld beantragen. Bei diesem Vorgang sind wir gerne behilflich. Das Insolvenzgeld wird für drei Monate gezahlt.


Wichtig dabei ist, dass Geschäftsführer wissen, dass der Insolvenzverwalter nicht ihr Freund ist und nicht auf ihrer Seite steht. Er steht ausschließlich auf der Seite der Gläubiger und wird versuchen für die Gläubiger so viel Masse zurückzufordern wie es geht.


Was kann man machen, wenn der Insolvenzverwalter 500.000 € vom Geschäftsführer persönlich zurückgefordert? In diesem Fall verbleibt nur der Weg in die Privatinsolvenz. Wir beraten Sie gerne wie hier vorgegangen werden kann.



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