Wie kommt man schnell in die Insolvenz?

Johann Tillich • 10. August 2023

Wie können lange Wartezeiten reduziert werden?

Mein Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus, SPD:


Sehr geehrte Frau Heselhaus,


zu deinem Bericht der VZBGV gibt es sicherlich noch einige Anmerkungen, die bis heute nicht bedacht wurden.


Teil 1, Ausbildung zum Schuldenberater


Seit der Einführung der Verbraucherinsolvenz 1999 gibt es keine staatliche Ausbildung. Jeder Versicherungsvertreter muss bei der IHK eine Ausbildung mit Abschluss durchlaufen. Nur eine Ausbildung, wie ich Sie seit 1999 fordere, wird nicht angeboten. Hier muss das Verbraucherschutzministerium eine Ausbildung z. B. bei der IHK einführen. Auch die karikativen Verbände haben deswegen keine einheitliche Ausbildung. Schon deswegen haben qualifizierte Berufe keinerlei Möglichkeiten eine Ausbildung zu machen und eine staatliche Anerkennung zu erhalten. Gerne würde auch ich und viele andere Personen, diese Ausbildung machen. Wieso werden den karikativen Schuldnerberatungsstellen ohne Ausbildung Steuergelder bezahlt? Wann ist mit einer Ausbildung bei der IHK zu rechnen?


Interview von mir mit Karl-Heinz Brunner, SPD

https://youtu.be/rkc4lIWGadg


Interview von mir mit Prof. Dr. Grote zur fehlenden Ausbildung der Schuldenberater:

https://youtu.be/2AD4yRPRFnQ


Interview RA Kai Henning

https://youtu.be/J4zhwEDsHZg


Teil 2, Kostenlose Schuldenberatung und sehr lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung


Da nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Steuerzahler unterstützt werden und alle sonstigen zugelassenen Schuldenerberatungstellen nach § 305 InsO, wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. ä. Gebühren verlangen müssen, sind die kostenlosen, karikativen Schuldnerberatungsstellen hoffnungslos überlaufen und haben Wartzeiten teils von 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Wenn schon die Schuldenberatung kostenlos sein soll, weshalb nur für Verbraucher und nicht auch für Firmen und Gewerbetreibenden?


Bericht LIGA BW

Lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung – eine Zumutung für Ratsuchende und Beratungskräfte – Infodienst Schuldnerberatung (infodienst-schuldnerberatung.de)


Bericht Verein für Existenzsicherung e. V.

Weshalb werden nur die karitativen Schuldnerberatungsstellen finanziell vom Staat unterstützt? (vfe-schuldenberatung.de)


Dabei ist die Lösung relativ einfach, auch wenn die karikativen Verbände sicherlich dagegen sind, da dies ja die Lizenz zum Gelddrucken ist.


Lösung 1, die karikativen Schuldnerberatungsstellen werden weiter vom Steuerzahler finanziert und die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater rechnen über den Beratungshilfeschein, der durch die Amtsgerichte herausgegeben werden muss, ab. Dies muss natürlich rechtlich verankert werden. Dadurch würden sich die Wartezeiten wesentlich verkürzen und auch der Beratungshilfeschein wird vom Steuerzahler finanziert.

Leider wird der Beratungsschein bei immer mehr Gerichten abgeschafft und es dadurch äußert unwahrscheinlich, kostenlose Beratungshilfe im Rahmen der Privatinsolvenz zu erhalten. Dies muss natürlich geändert werden.


Lösung 2. Weshalb sollen Schuldner, die teilweise sehr viele Schulden gemacht haben, kostenlos in die Insolvenz gehen dürfen? Es bietet sich an, dass jeder Verbraucher die Kosten für die Insolvenz selbst aufbringen muss und die staatliche Subventionierung der Schuldnerberatungstellen eingestellt wird.


Als Gebühren für alle Schuldnerberatungsstellen werden nach der RVG-Tabelle abgerechnet:

Beratungshilfe abrechnen: die aktuellen Gebühren auf rvg-tabelle.de


Mein Interview mit Harald Güller, SPD

https://youtu.be/7R4VCc5TJvM


Dabei würden alle Schuldnerberatungsstellen, die eine Zulassung nach § 305 InsO haben gleich behandelt und die Wartezeiten für Schuldner würden sich um 70 % reduzieren.


Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch bereit um weitere Details zu besprechen.


Antwort von Frau Heselhaus:


Sehr geehrter Johann Tillich,


da ich Verbraucherpolitikerin bin, konzentriere ich mich persönlich auf dieses Feld.


Ich bin mit den Verbänden in engem Kontakt, kenne die Forderungen und auch die momentanen Schwierigkeiten gut. Es besteht allein schon das Problem, dass "Schuldnerberatung" kein geschützter Begriff ist. Auch die Frage der Ausbildung haben wir bereits diskutiert.


Vielen Dank für Ihre Hinweise, ich werde Sie in meiner weiteren Arbeit gerne berücksichtigen. Falls sich konkrete Fragen ergeben werden, komme ich gerne auf das Angebot zurück.


Herzliche Grüße

Nadine Heselhaus


∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷∷


Nadine Heselhaus

Mitglied des Deutschen Bundestages


Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel. 030 / 227 71328

www.nadine-heselhaus.de

von Johann Tillich 22. April 2025
Das Existenzminimum der Schuldner wird gesichert
von Johann Tillich 19. April 2025
Neues verbraucherfreundliches Urteil gegen die Schufa. Es werden sicherlich noch weitere positive Urteile für Verbraucher gegen die Schufa fallen. Der Verein für Existenzsicherung und seine Rechtsanwälte kämpfen seit Jahren gegen die Schufa Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die SCHUFA erledigte Einträge – also vollständig beglichene Forderungen – nicht mehr pauschal drei Jahre speichern darf. Stattdessen müssen diese Daten umgehend gelöscht werden. Betroffene haben zudem Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 500 Euro. Das Urteil des OLG Köln reiht sich ein in eine Serie von verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Bereits zuvor hatten Gerichte die Datensammlungspraxis der Auskunfteien kritisch hinterfragt und schrittweise eingeschränkt. Auch die Eintragungen wegen der Restschuldbefreiung werden nun nach 6 Monaten gelöscht. Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche: ANSP-Rechtsanwälte RA Tobias Neumeier Tel. 089 - 53 07 57 50 Email: info@ansp.de
von Johann Tillich 6. März 2025
„ Raus aus den Schulden – Finanzsanierer locken mit Kredit ohne Schufa“ Kein Kredit ohne Bonitätsprüfung: Kredite ohne Bonitätsprüfung werden massiv im Internet beworben, sind jedoch selten oder nicht existent. Unseriöse Vermittler und Dienstleister nutzen diese Werbung, um teure und unnötige Finanzsanierungen zu verkaufen. Was ist eine Finanzsanierung? Bei einer Finanzsanierung verspricht der Dienstleister, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen oder ein Finanzsanierungskonzept zu erstellen. Dafür werden hohe Gebühren verlangt, ohne dass tatsächlich ein Kredit gewährt wird. Finanzsanierer leisten nicht mehr als professionelle Schuldnerberatungsstellen wie der Verein für Existenzsicherung e. V., verlangen jedoch hohe Gebühren. Wie kommt es zum Vertragsabschluss? Der Kontakt wird oft über Werbung im Internet hergestellt. Vermittler verschleiern ihre Absichten durch geschickte Täuschungen. Der eigentliche Finanzsanierungsvertrag wird oft als Nachnahmesendung verschickt. Am Ende denken Betroffene, sie hätten einen Kreditvertrag unterschrieben, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Finanzsanierung. Wie wehre ich mich? Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und sich immer unabhängig beraten lassen. Verträge sollten vorsorglich widerrufen und wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden. Ein Kredit zu vernünftigen Konditionen ist nur mit einem guten Bonitätsscore möglich. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten sich Betroffene an professionelle Schuldnerberatungen, wie den Verein für Existenzsicherung e. V. wenden, der unabhängig und kostengünstig tätig ist. Hier ist das Wichtigste in Kürze: Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle und unbürokratische Hilfe bei finanziellen Engpässen. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern leiten Anfragen an Banken weiter. Ob ein Kredit vergeben wird, entscheiden allein die Kreditgeber und nicht die Vermittler. Man sollte besonders vorsichtig bei der Suche nach Krediten sein, um unseriöse Anbieter zu vermeiden. Um unseriöse Kreditvermittler zu erkennen, sollte man: Misstrauisch bei Angeboten mit Soforthilfe und „ohne Schufa“ sein. Namen und Internetseiten der Vermittler gründlich überprüfen. Keine Unterlagen per Nachnahme annehmen. Keine Vorauszahlungen leisten. Keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen abschließen.
Weitere Beiträge