Der Weg aus den Schulden!
Johann Tillich • 19. Dezember 2025

Was eine gute Schuldnerberatung leisten kann

Schulden können aus verschiedensten Gründen entstehen – sei es durch unvorhergesehene Ereignisse wie Jobverlust, Krankheit oder Scheidung, oder durch dauerhaft übermäßige Ausgaben. Was zunächst als einmaliges Problem beginnt, kann schnell zu einer anhaltenden Belastung werden: Mahnungen häufen sich, Gläubiger setzen ihre Forderungen durch, und der Überblick über die eigene finanzielle Situation geht verloren. In solchen Fällen kann eine strukturierte Schuldnerberatung helfen, wieder Orientierung zu gewinnen, einen klaren Handlungsplan zu entwickeln und schrittweise einen Ausweg aus der Überschuldung zu finden.

Kurzfassung
  • Schuldnerberatung hilft bei der Finanzsanierung: Sie unterstützt Betroffene dabei, ihre Schulden zu analysieren, Lösungen zu entwickeln und mit Gläubigern zu verhandeln.
  • Außergerichtliche Schuldenregulierung: Oft lässt sich eine Einigung ohne Insolvenz durch einen Schuldenbereinigungsplan erzielen, z.B. durch Ratenzahlungen oder Stundungen.
  • Insolvenz als letzter Ausweg: Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz eingeleitet werden, um nach einer Frist von meist drei Jahren schuldenfrei zu sein.
  • Worauf man bei einer seriösen Beratung achten sollte: Kostenloses Erstgespräch, transparente Konditionen, qualifiziertes Fachpersonal und Unabhängigkeit von Gläubigern.
  • Geeignet für alle mit finanziellen Problemen: Die Beratung ist für Privatpersonen, Freiberufler, Selbstständige, Kleinunternehmen und Familien, die den Überblick über ihre Finanzen verloren haben.



Was versteht man unter Schuldnerberatung?
Schuldnerberatung ist ein Angebot, das Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt, ihre Schulden zu analysieren, Lösungswege zu finden und handlungsfähig zu werden. Der Fokus liegt auf der Analyse der aktuellen finanziellen Situation und dem Abgleich von Einnahmen und Ausgaben. Zudem umfasst die Schuldnerberatung die Kommunikation mit Gläubigern und strebt an, eine nachhaltige Lösung zu finden, die die Rückzahlung der Schulden ermöglicht.
Die Beratung erfolgt individuell und basiert auf den persönlichen Lebensumständen des Ratsuchenden. Sie hilft dabei, die finanzielle Belastung zu reduzieren und eine strukturierte Rückzahlung zu ermöglichen. Der Prozess ist meist schrittweise und kann verschiedene Ansätze wie außergerichtliche Einigungen oder, falls nötig, Insolvenzverfahren umfassen.

Wann ist eine Insolvenz sinnvoll – und was bedeutet das?
Wenn die außergerichtliche Schuldenregulierung nicht möglich ist oder die Schuldenlast zu hoch ist, kann eine Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz in Betracht gezogen werden. Dies ist eine rechtlich geregelte Möglichkeit, die es dem Schuldner ermöglicht, nach einer festgelegten Frist von in der Regel drei Jahren schuldenfrei zu werden.
Während dieses Zeitraums wird der Schuldner in der Regel verpflichtet, einen Teil seines Einkommens zur Begleichung der Schulden zu verwenden. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine pauschale Entschuldung – der Schuldner muss aktiv mitarbeiten und die festgelegten Zahlungen leisten, um nach Ablauf der Frist von den restlichen Schulden befreit zu werden. Eine Insolvenz bietet eine zweite Chance, ist aber mit klaren Anforderungen verbunden, die eingehalten werden müssen. Die Schuldnerberatung hilft dabei, das Verfahren korrekt einzuleiten, Fristen einzuhalten und sich sicher im rechtlichen Rahmen zu bewegen.

Woran erkennt man eine seriöse Schuldnerberatung?
In einer solch belastenden Situation ist es entscheidend, auf eine verlässliche und kompetente Schuldnerberatung zu setzen. Eine seriöse Beratungseinrichtung zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus:
  • Kostenlose Erstberatung: Eine erste Orientierung sollte ohne finanzielle Verpflichtung möglich sein.
  • Transparente Konditionen: Die Beratung sollte ohne versteckte Kosten oder Erfolgsprämien angeboten werden. Die Konditionen müssen klar und nachvollziehbar sein.
  • Qualifiziertes Fachpersonal: Die Berater sollten entweder juristisch oder betriebswirtschaftlich geschult sein und umfassende Erfahrung in der Schuldnerberatung besitzen.
  • Keine Bindung an Gläubiger: Unabhängigkeit von den Gläubigern ist ein wesentlicher Bestandteil der Seriosität.
  • Breites Spektrum an Lösungen: Neben der Insolvenz sollten auch außergerichtliche Lösungsansätze geprüft und angeboten werden.

Für wen ist eine Schuldnerberatung geeignet?
Schuldnerberatung richtet sich an alle Personen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören:
  • Privatpersonen mit Verbraucherschulden: Menschen, die durch Konsumkredite, Kredite oder andere Verbindlichkeiten in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
  • Freiberufler:innen und Selbstständige: Auch Selbstständige können in Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn sie ihre Einnahmen nicht mehr decken können.
  • Kleinunternehmen und Einzelfirmen: Betriebe, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben, können ebenfalls von einer professionellen Beratung profitieren.
  • Familien mit dauerhaftem finanziellen Engpass: Familien, die mit einem niedrigen Einkommen oder unerwarteten Ausgaben dauerhaft in finanziellen Schwierigkeiten sind, können durch die Beratung eine Lösung finden.
  • Personen mit gescheiterten Kreditverträgen oder Inkassodruck: Wer durch gescheiterte Zahlungen oder Inkasso-Mahnungen belastet ist, kann mit Unterstützung eine Lösung finden.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Kontakt zur Schuldnerberatung freiwillig ist, jedoch je früher er aufgenommen wird, desto mehr Lösungen und Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine erfolgreiche Beratung ist es notwendig, dass eine vollständige Übersicht der finanziellen Situation vorliegt. Wichtige Unterlagen beinhalten:
  • Gläubigeranschreiben und Mahnbescheide: Diese geben Aufschluss über die offenen Forderungen.
  • Einkommensnachweise: Belege für alle Einnahmen, um die Rückzahlungsfähigkeit festzustellen.
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen: Diese helfen, die monatlichen Ausgaben zu bestimmen.
  • Kreditverträge: Diese dokumentieren bestehende Verbindlichkeiten.
  • Kontoauszüge: Sie dienen der Analyse der Ausgaben und helfen bei der Finanzplanung.
Die Schuldnerberatung hilft dabei, alle notwendigen Dokumente zu beschaffen und zu ordnen, um einen klaren Überblick über die finanzielle Lage zu erhalten.

Fazit: Der Weg aus den Schulden beginnt mit dem ersten Schritt
Finanzielle Krisen lösen sich nicht von selbst, aber sie können mit der richtigen Unterstützung bewältigt werden. Eine Schuldnerberatung bietet praktische Hilfe, rechtliche Klarheit und emotionale Entlastung. Sie ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Schritt in Richtung Verantwortung und nachhaltiger finanzieller Stabilität. Wer frühzeitig den Kontakt zu einer Schuldnerberatung aufnimmt, hat die besten Chancen, eine Lösung zu finden – sei es durch Verhandlungen mit Gläubigern oder durch ein geregeltes Insolvenzverfahren. In jedem Fall steht man nicht allein da.

von Johann Tillich 13. Januar 2026
1. Einleitung Der sogenannte Immobilienteilverkauf hat sich in den letzten Jahren als Finanzierungsmodell für ältere Immobilieneigentümer etabliert. Typischerweise verkauft der Eigentümer einen prozentualen Anteil seiner Immobilie an einen gewerblichen Anbieter, erhält dafür einen Kaufpreis, behält jedoch ein Nießbrauch- oder Wohnrecht und verpflichtet sich zur Zahlung eines laufenden „Nutzungsentgelts“. Zusätzlich wird regelmäßig ein späterer Gesamtverkauf oder Rückkauf vereinbart. Die wirtschaftliche Struktur ähnelt dabei vielfach weniger einem klassischen Immobilienkauf als vielmehr einer zeitlich begrenzten Kapitalüberlassung gegen laufende Vergütung. Dies wirft grundlegende zivil- und verbraucherschutzrechtliche Fragen auf, insbesondere zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherdarlehen sowie zur möglichen Sittenwidrigkeit einzelner Vertragskonstruktionen. Der folgende Beitrag analysiert typische rechtliche Problemfelder solcher Verträge anhand eines repräsentativen marktüblichen Vertragsmodells. 2. Intransparenz von Nutzungsentgelt- und Anpassungsklauseln 2.1. Anwendbarkeit des AGB-Rechts Teilverkaufsverträge werden von Anbietern typischerweise formularmäßig gestellt. Es handelt sich daher um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB. Vertragspartner sind regelmäßig Verbraucher, sodass der strenge Transparenzmaßstab des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt. 2.2. Kaskadenverweisungen als Transparenzproblem Häufig wird das monatliche Nutzungsentgelt in einer Anlage zum Kaufvertrag festgelegt und lediglich allgemein auf eine „Anpassung“ verwiesen. Die konkrete Anpassungsregel findet sich wiederum erst in weiteren Anlagen oder Unteranlagen. Diese mehrstufige Verweisung erschwert es dem durchschnittlichen Verbraucher, die wirtschaftliche Tragweite des Vertrages zu erkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH müssen Preis- und Zinsanpassungsklauseln so ausgestaltet sein, dass der Vertragspartner ohne besondere Kenntnisse die Voraussetzungen und Reichweite der Änderung nachvollziehen kann. Mehrfachverweisungen ohne klare Zusammenfassung der wirtschaftlichen Folgen genügen diesem Maßstab regelmäßig nicht. 2.3. Komplexe mathematische Formeln In der Praxis enthalten Anpassungsklauseln häufig komplexe Zinsformeln, die auf Referenzzinssätze (z. B. 6-Monats-EURIBOR) Bezug nehmen und nach mehrjährigen Festschreibungszeiträumen erhebliche Entgeltänderungen auslösen können. Fehlt eine verständliche Erläuterung der Funktionsweise, der möglichen Bandbreiten sowie konkreter Rechenbeispiele, ist die Klausel für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht nachvollziehbar. Eine derartige Verschleierung wirtschaftlicher Risiken führt regelmäßig zur Intransparenz i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Anpassungsklausel. 2.4. Unklare Bestimmung der Anpassungszeitpunkte Zudem zeigen zahlreiche Vertragsmuster keine eindeutige Festlegung, wann der erste Anpassungszeitraum beginnt und endet. Unklar bleibt häufig, ob der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der Kaufpreiszahlung oder ein fiktives Stichtagsdatum maßgeblich ist. Bereits diese Unbestimmtheit genügt, um eine Preisänderungsklausel als intransparent zu qualifizieren. 3. Einordnung des Teilverkaufs als Verbraucherdarlehen 3.1. Wirtschaftliche Betrachtungsweise Prägend für ein Gelddarlehen ist die zeitlich begrenzte Überlassung eines Geldbetrages gegen Rückgewährpflicht. In typischen Teilverkaufsmodellen ist von vornherein vorgesehen, dass der ausgezahlte Kaufpreis beim späteren Gesamtverkauf oder Rückkauf vollständig an den Anbieter zurückfließt – häufig sogar mit einem garantierten Mindestaufschlag. Damit liegt wirtschaftlich eine Kapitalüberlassung auf Zeit vor. Dass die Rückzahlung an einen späteren Verkaufszeitpunkt geknüpft wird, ändert an der Darlehensnatur nichts. Diese Sichtweise wird inzwischen auch in der Literatur ausdrücklich vertreten (vgl. Artz/Gsell, NJW 2024, 785). 3.2. Rechtsfolgen der Darlehensqualifikation Liegt ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen i.S.d. §§ 491 ff. BGB vor, gelten zwingende Informations- und Formvorschriften. Insbesondere müssen Sollzinssatz, effektiver Jahreszins, Referenzzinssatz und Anpassungsmechanismus klar angegeben werden (Art. 247 §§ 3, 6 EGBGB). Fehlen diese Pflichtangaben, ist nach § 494 Abs. 2 BGB höchstens der gesetzliche Zinssatz geschuldet; nach § 494 Abs. 4 Satz 2 BGB ist eine nachteilige Zinserhöhung ausgeschlossen. Zudem kann der Verbraucher den Vertrag nach § 494 Abs. 6 BGB jederzeit entschädigungsfrei kündigen. Versuche, die Darlehensvorschriften durch alternative Vertragsgestaltung zu umgehen, werden durch § 512 BGB ausdrücklich untersagt. 4. Sittenwidrigkeit überhöhter Entgeltmodelle 4.1. Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist ein Verbraucherdarlehen sittenwidrig, wenn der vereinbarte Effektivzins den marktüblichen Zinssatz um mehr als 100 % relativ überschreitet und zusätzlich eine strukturelle Unterlegenheit des Verbrauchers ausgenutzt wird. 4.2. Überhöhte Gesamtkosten in Teilverkaufsmodellen Bei typischen Teilverkaufsverträgen entstehen für den Verbraucher neben laufendem Nutzungsentgelt zusätzliche Rückkaufaufschläge, Durchführungsentgelte sowie vollständige Kostentragung für Notar- und Gutachterleistungen. In der Gesamtbetrachtung kann der effektive Jahreszins deutlich über dem marktüblichen Niveau grundpfandrechtlich gesicherter Immobiliendarlehen liegen. Erreicht die Kostenbelastung ein auffälliges Missverhältnis zur Kapitalüberlassung, kann dies zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags nach § 138 BGB führen. 5. Unangemessene Eigentumsbeschränkungen Häufig enthalten Teilverkaufsverträge umfassende Nutzungs-, Belastungs- und Verfügungsbeschränkungen für den verbleibenden Eigentumsanteil des Verbrauchers, während gleichzeitig alle laufenden Kosten der Immobilie allein von ihm getragen werden. Zugleich wird die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft dauerhaft ausgeschlossen. Diese Kombination aus weitgehender Entrechtung bei gleichzeitig vollständiger Kostentragung kann eine unangemessene Benachteiligung darstellen und im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung zusätzlich relevant werden. 6. Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln oder sittenwidriger Gesamtverträge Ist die Anpassungsklausel intransparent, bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Nutzungsentgelt. Ist der Vertrag als Verbraucherdarlehen fehlerhaft ausgestaltet, schuldet der Verbraucher höchstens den gesetzlichen Zinssatz. Bei Gesamtnichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit besteht lediglich ein Anspruch des Anbieters auf Rückzahlung der ausgezahlten Valuta; Zinsen und Entgelte sind nicht geschuldet. Bereits gezahlte Beträge können nach Bereicherungsrecht zurückgefordert oder aufgerechnet werden. Ebenso entfällt die Wirksamkeit bestellter Sicherheiten. 7. Schlussbemerkung Der Immobilienteilverkauf bewegt sich in einem rechtlich hochsensiblen Grenzbereich zwischen Immobilienkauf und Verbraucherdarlehen. Die derzeit verbreiteten Vertragsmodelle zeigen erhebliche Defizite in Transparenz, Informationspflichten und Kostenangemessenheit. Anbieter sind daher gut beraten, ihre Vertragsgestaltung an den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften auszurichten. Andernfalls drohen weitreichende Rückabwicklungs- und Haftungsrisiken.
von Johann Tillich 9. Januar 2026
Schuldnerberatung Ablauf erklärt: Erfahren Sie, wie Sie mit professioneller Hilfe Schritt für Schritt Ihre Schulden abbauen und finanzielle Freiheit erreichen.
von Johann Tillich 27. Dezember 2025
Viele Eigentümer von als Kapitalanlage vermittelten Wohnungen stehen heute vor einem ernsten Problem: Die ursprüngliche Finanzierung der Immobilie liegt weit über dem tatsächlichen Marktwert der Wohnung. In zahlreichen Fällen stehen Darlehen von rund 150.00 0 Euro einem aktuellen Wohnungswert von lediglich etwa 60.000 Euro gegenüber. Diese Diskrepanz ist kein Einzelfall, sondern typisch für sogenannte Steuerspar- oder Kapitalanlageimmobilien, wie sie über viele Jahre hinweg vertrieben wurden. Der Verein für Existenzsicherung (VfE) unterstützt betroffene Eigentümer dabei, ihre Situation realistisch einzuordnen und sinnvolle nächste Schritte zu prüfen. Worum geht es bei Steuersparimmobilien? Steuersparimmobilien wurden häufig mit dem Versprechen verkauft, Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen aufzubauen. In der Praxis zeigte sich jedoch oft: die Kaufpreise lagen deutlich über dem Marktwert hohe Provisionen wurden mitfinanziert die Finanzierung erfolgte ohne Eigenkapital die Mieteinnahmen deckten die Kosten nicht die Steuerersparnis war nur vorübergehend wirksam Das Ergebnis: dauerhafte finanzielle Verluste und eine Immobilie, die sich wirtschaftlich nicht trägt. Warum viele Eigentümer heute unter Druck stehen Problematisch wird die Situation besonders dann, wenn: Zinsen steigen Einkommen sinkt (Rente, Krankheit, Jobverlust) Mieteinnahmen ausbleiben ein Verkauf erforderlich wird Da der Verkaufserlös häufig deutlich unter der Restschuld liegt, bleibt vielen Eigentümern der Ausweg versperrt. Nicht selten mündet dies in Überschuldung oder Insolvenz, obwohl eine Immobilie vorhanden ist. Wie der Verein für Existenzsicherung hilft Der VfE verfolgt einen klar strukturierten Ansatz. Es geht nicht um schnelle Versprechen oder pauschale Lösungen, sondern um realistische Einschätzung und Existenzsicherung. Der Ablauf in Kurzform: Unverbindliche Erstkontaktaufnahme Sichtung vorhandener Unterlagen (auch unvollständig) Wirtschaftliche Bewertung von Darlehen und Wohnungswert Einordnung der gesamten Schuldenlage Prüfung realistischer Handlungsoptionen Gemeinsames Vorgehen, wenn mehrere Eigentümer betroffen sind Unterstützung bei Bankgesprächen durch erfahrene Fachleute Klare Entscheidung über den weiteren Weg Rechtliche Prüfung, nur wenn sinnvoll und aussichtsreich Festlegung der nächsten Schritte, auch zur geordneten Entschuldung Steuersparmodell Bönen