Neue Freibetragsregel bei P-Konto schützt vor dem Ablauf
Neue Gesetzesregelung schafft mehr Sicherheit

Banken und Sparkassen legten die Laufzeiten der P-Kontenbescheinigung nach eigenem Ermessen fest.
Plötzlich war der Freibetrag auf dem Konto weg
Die Kunden wurden über den Ablauf nicht informiert und der Freibetrag war plötzlich auf den pfändungsfreien Sockelbetrag reduziert. Die Folgen waren oftmals fatal.
Das hat sich nun geändert. Nun muss die Bescheinigung für mindestens 2 Jahre gelten und die Banken und Sparkassen müssen den Kunden mindestens 2 Monate vorher über den Ablauf informieren. Die Bescheinigung ist deshalb so wichtig, damit der höhere Freibetrag nicht von den Gläubigern gepfändet wird.
Wann gibt es Freibeträge auf dem P-Konto?
Freibeträge stehen den Betroffenen dann zur Verfügung:
- wenn man einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
- wenn man einer oder mehreren Personen Unterhalt zahlt (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
- wenn Sie Sozialleistungen wie Hartz IV für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (Bedarfsgemeinschaft) (§850 k Abs. 2 Nr. 1 b ZPO)
- wenn Sie einmalige Sozialleistungen wie Hartz IV erhalten (z.B. Kosten für eine Klassenfahrt oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse)
- wenn Sie Kindergeld für ihre Kinder erhalten

