Unterschied zwischen den gewerblichen und den karitativen Schuldnerberatungsstellen

Johann Tillich • 25. August 2022

Warum der Verein für Existenzsicherung e. V. besser und schneller als Schuldnerberatungsstelle ist



Die überschuldeten Verbraucher haben die Möglichkeit sich bei den karitativen Schuldnerberatungsstellen zu melden. Diese behaupten, kostenlos zu arbeiten. Diese Aussage ist nicht richtig, denn die Steuerzahler finanzieren diese Beratung. Dadurch sind diese Beratungsstellen natürlich auch überlaufen, da bereits 2017 bei jeder zehnten Beratung die Wartezeit mehr als 20 Wochen betragen hat. Da in Überschuldungsfällen häufig Zahlungsfristen und Mahnverfahren mit zusätzlichen Gebühren im Raum stehen, ist eine möglichst zeitnah beginnende Schuldnerberatung für die Betroffenen von großer Bedeutung. Im schlimmsten Fall können existenzielle Folgen eintreten, wie beispielsweise Stromsperren oder eine Kündigung des Mietvertrages. So hat beispielsweise 2016 nachdem die Bearbeitung nach der Wartezeit begonnen hat, im Durchschnitt 16 Monate gedauert. 2016 dauerte Bearbeitungszeit durch die karikative Schuldnerberatungsstelle in 18 % der Fälle länger als zwei Jahre. In einem uns vorliegenden Fall ist der Mandant seit zwei Jahren bei einer karitativen Stelle in Bearbeitung und es wurden bis heute noch nicht mal die Gläubiger angeschrieben. Deshalb hat er sich einen Verein für Existenzsicherung e. V. gewandt, damit wir hier kurzfristig helfen und den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen konnten. Leider ist dies kein Einzelfall. Ebenso gehen manche der karitativen Stellen dazu über, die Gläubiger nicht selbst anzuschreiben, sondern den Schuldnern einen Musterbrief in die Hand zu drücken und die Arbeit selbst machen zu lassen. Dieses Verhalten ist unakzeptabel. Es bewahrheitet sich der alte Spruch.“ Alles was nichts kostet taugt, taugt nichts.“


Dies ist natürlich für Verbraucher, bei denen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht nicht hinnehmbar. Hier ist es wichtig eine professionelle Schuldnerberatung aufzusuchen, die sehr kurze Wartezeiten hat und den Fall schnell bearbeiten kann. Diese professionelle Schuldnerberatung, wie der Verein für Existenzsicherung e. V. kostet natürlich eine Gebühr, da er nicht vom Staat finanziert wird. Es wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass eine seriöse Schuldenberatungsstelle eine Zulassung nach Paragraf 305 InsO hat. Dazu ist zu bemerken, dass der Beruf des Schuldenberaters bis heute nicht geschützt ist und es bis heute keine Ausbildung für den Beruf des Schuldenberaters gibt. Jeder Versicherungsvertreter, der eine Hausratversicherung vermittelt, muss eine IHK Ausbildung absolvieren. Wir fordern bereits seit 1999, dass eine Ausbildung bei IHK angesiedelt wird. Warum dies nicht geschehen ist, ist nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund ist auch nicht nachvollziehbar weshalb die karitativen Stellen automatisch eine Zulassung auf 305 InsO bekommen haben, da diese ja auch keine Ausbildung nachweisen können. Hier ist das Verbraucherschutzministerium gefordert eine Ausbildung bundesweit einzuführen.

 

Da es mittlerweile auch sehr viele seriöse Schuldnerberatungsstellen gibt, die nicht vom Staat finanziert werden, sondern Gebühren verlangen müssen, fordern wir, dass die staatlich subventionierte Schuldnerberatung eingestellt wird und alle Schuldnerberatungsstellen, auch die karitativen Gebühren für die Bearbeitungen von den Schuldner verlangen müssen. Jeder der Schulden gemacht hat, hat dies auf eigene Veranlassung gemacht. Deshalb ist nicht nachvollziehbar weshalb der Steuerzahler für die Kosten aufkommen soll. Wir sind der Auffassung, dass jeder der Schulden gemacht hat und durch das Insolvenzverfahren aus den Schulden herauskommen will, auch die Kosten dafür zu tragen hat. Wir fordern auch, dass diese Kosten für alle Schuldnerberatungsstellen einheitlich gesetzlich geregelt werden müssen.

 

Dadurch gibt es keinerlei Wartezeiten bei den karitativen Stellen und auch die anderen seriösen Schuldnerberatungsstellen sind gleichmäßig ausgelastet. Die Wartezeiten für die Schuldner werden reduziert und der Steuerzahler wird finanziell dadurch entlastet.

 

Da es hier keine Ausbildung gibt, fordern wir die Staatsregierung auf, dass jeder der eine fundierte kaufmännische Ausbildung nachweisen kann, die Zulassung nach 305 InsO erhält. Die Hauptaufgaben von geeigneten Stellen und Personen nach Paragraf 305 InsO bestehen darin, den Schuldner persönlich zu beraten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse fachgerecht zu prüfen und den Schuldnern bei der Schuldenbereinigung zu helfen. Dies schließt insbesondere mit ein, dass die Schuldnerberatung die Interessen des Schuldners bei einer ausführlichen Einigung mit den Gläubigern mit Blick auf einen Schuldenbereinigung Plan vertritt. Misslingt der außergerichtliche Einigungsversuche mit den Gläubigern, stellt die Schuldnerberatung eine Bescheinigung hierüber aus und klärt den Schuldner über die Voraussetzungen zur Öffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf. Diese Tätigkeit kann jeder der eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung hat durchführen. Wenn schon der Ökotrophologe (Ernährungsberater) lt. InsO dazu geeignet ist, sollte auch ein Sozialversicherungsfachangestellter dazu geeignet sein.


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Neues verbraucherfreundliches Urteil gegen die Schufa. Es werden sicherlich noch weitere positive Urteile für Verbraucher gegen die Schufa fallen. Der Verein für Existenzsicherung und seine Rechtsanwälte kämpfen seit Jahren gegen die Schufa Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die SCHUFA erledigte Einträge – also vollständig beglichene Forderungen – nicht mehr pauschal drei Jahre speichern darf. Stattdessen müssen diese Daten umgehend gelöscht werden. Betroffene haben zudem Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 500 Euro. Das Urteil des OLG Köln reiht sich ein in eine Serie von verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Bereits zuvor hatten Gerichte die Datensammlungspraxis der Auskunfteien kritisch hinterfragt und schrittweise eingeschränkt. Auch die Eintragungen wegen der Restschuldbefreiung werden nun nach 6 Monaten gelöscht. Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche: ANSP-Rechtsanwälte RA Tobias Neumeier Tel. 089 - 53 07 57 50 Email: info@ansp.de
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„ Raus aus den Schulden – Finanzsanierer locken mit Kredit ohne Schufa“ Kein Kredit ohne Bonitätsprüfung: Kredite ohne Bonitätsprüfung werden massiv im Internet beworben, sind jedoch selten oder nicht existent. Unseriöse Vermittler und Dienstleister nutzen diese Werbung, um teure und unnötige Finanzsanierungen zu verkaufen. Was ist eine Finanzsanierung? Bei einer Finanzsanierung verspricht der Dienstleister, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen oder ein Finanzsanierungskonzept zu erstellen. Dafür werden hohe Gebühren verlangt, ohne dass tatsächlich ein Kredit gewährt wird. Finanzsanierer leisten nicht mehr als professionelle Schuldnerberatungsstellen wie der Verein für Existenzsicherung e. V., verlangen jedoch hohe Gebühren. Wie kommt es zum Vertragsabschluss? Der Kontakt wird oft über Werbung im Internet hergestellt. Vermittler verschleiern ihre Absichten durch geschickte Täuschungen. Der eigentliche Finanzsanierungsvertrag wird oft als Nachnahmesendung verschickt. Am Ende denken Betroffene, sie hätten einen Kreditvertrag unterschrieben, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Finanzsanierung. Wie wehre ich mich? Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und sich immer unabhängig beraten lassen. Verträge sollten vorsorglich widerrufen und wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden. Ein Kredit zu vernünftigen Konditionen ist nur mit einem guten Bonitätsscore möglich. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten sich Betroffene an professionelle Schuldnerberatungen, wie den Verein für Existenzsicherung e. V. wenden, der unabhängig und kostengünstig tätig ist. Hier ist das Wichtigste in Kürze: Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle und unbürokratische Hilfe bei finanziellen Engpässen. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern leiten Anfragen an Banken weiter. Ob ein Kredit vergeben wird, entscheiden allein die Kreditgeber und nicht die Vermittler. Man sollte besonders vorsichtig bei der Suche nach Krediten sein, um unseriöse Anbieter zu vermeiden. Um unseriöse Kreditvermittler zu erkennen, sollte man: Misstrauisch bei Angeboten mit Soforthilfe und „ohne Schufa“ sein. Namen und Internetseiten der Vermittler gründlich überprüfen. Keine Unterlagen per Nachnahme annehmen. Keine Vorauszahlungen leisten. Keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen abschließen.
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