Schulden! Was soll ich tun?

Johann Tillich • 8. Juli 2023

Schuldnerberatung mit dem Experten Johann Tillich

Du bist verschuldet, was tun? Frag Johann Tillich, einen Experten zur Schuldnerberatung


Hilfe, kurz vor der Insolvenz. Was soll ich tun? Mit Schuldnerberater Johann Tillich aus München.


Schuldenfallen, Zahlungsrückstände wegen Corona, verzwickte Abos, unbezahlbare Darlehenszinsen. Gründe für eine Verschuldung gibt es viele aber was ist der Weg raus? Das fragen wir den Schuldnerberater Johann Tillich aus München. Mit über 30 Jahren Erfahrung, weiß er, wie ein Neustart gelingt und eine Insolvenz abzuwenden ist. Welche Unterschiede gibt es zwischen verschiedenen Beratungsangeboten? Was solltest du beachten und wie läuft so ein Regelinsolvenzverfahren ab? Warum du mit deinen Schulden nicht alleine bist? Tillich klärt auf.


Hier geht es zum Interview:

Interview Youtube



00:00 - Intro

00:50 - Vorstellung Johann Tillich

01:15 - Gang zur Schuldnerberatung

02:04 - Achtung Insolvenzanmeldungsfrist für GmbHs

02:29 - Wann wird es nötig eine Beratung aufzusuchen?

03:07 - Was sind Verbraucher und Regelinsolvenz?

04:12 - Unterschiede verschiedener Schuldnerberatungsstellen

05:00 - Preiskalkulation richtet sich nach Gläubigeranzahl

05:25 - Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens

06:28 - Klassischer Fall in der Schuldnerberatung

07:00 - Ziel: Insolvenzvermeidung

07:22 - Wer in Deutschland ist betroffen?

07:53 - Wie als Schuldnerberater kommen Sie mit der psychischen Belastung Ihres Berufs klar?


Anruf durch Mausclick (Hilfe)  zur Schuldnerberatung:


Verein für Existenzsicherung e.V.

Johann Tillich

Zentrale München-Karlsfeld

Hermann-Löns-Straße 14

85757 Karlsfeld


Telefax: 0 81 31 – 99 65 36

E-Mail: info@vfe.de

Telefon: 08131-93298


Interview wurde geführt durch:

Josefine Schulte

Malteserstraße 170

12277 Berlin

E-Mail: abowiiterviews@gmail.com

von Johann Tillich 22. April 2025
Das Existenzminimum der Schuldner wird gesichert
von Johann Tillich 19. April 2025
Neues verbraucherfreundliches Urteil gegen die Schufa. Es werden sicherlich noch weitere positive Urteile für Verbraucher gegen die Schufa fallen. Der Verein für Existenzsicherung und seine Rechtsanwälte kämpfen seit Jahren gegen die Schufa Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die SCHUFA erledigte Einträge – also vollständig beglichene Forderungen – nicht mehr pauschal drei Jahre speichern darf. Stattdessen müssen diese Daten umgehend gelöscht werden. Betroffene haben zudem Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 500 Euro. Das Urteil des OLG Köln reiht sich ein in eine Serie von verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Bereits zuvor hatten Gerichte die Datensammlungspraxis der Auskunfteien kritisch hinterfragt und schrittweise eingeschränkt. Auch die Eintragungen wegen der Restschuldbefreiung werden nun nach 6 Monaten gelöscht. Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche: ANSP-Rechtsanwälte RA Tobias Neumeier Tel. 089 - 53 07 57 50 Email: info@ansp.de
von Johann Tillich 6. März 2025
„ Raus aus den Schulden – Finanzsanierer locken mit Kredit ohne Schufa“ Kein Kredit ohne Bonitätsprüfung: Kredite ohne Bonitätsprüfung werden massiv im Internet beworben, sind jedoch selten oder nicht existent. Unseriöse Vermittler und Dienstleister nutzen diese Werbung, um teure und unnötige Finanzsanierungen zu verkaufen. Was ist eine Finanzsanierung? Bei einer Finanzsanierung verspricht der Dienstleister, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen oder ein Finanzsanierungskonzept zu erstellen. Dafür werden hohe Gebühren verlangt, ohne dass tatsächlich ein Kredit gewährt wird. Finanzsanierer leisten nicht mehr als professionelle Schuldnerberatungsstellen wie der Verein für Existenzsicherung e. V., verlangen jedoch hohe Gebühren. Wie kommt es zum Vertragsabschluss? Der Kontakt wird oft über Werbung im Internet hergestellt. Vermittler verschleiern ihre Absichten durch geschickte Täuschungen. Der eigentliche Finanzsanierungsvertrag wird oft als Nachnahmesendung verschickt. Am Ende denken Betroffene, sie hätten einen Kreditvertrag unterschrieben, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Finanzsanierung. Wie wehre ich mich? Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und sich immer unabhängig beraten lassen. Verträge sollten vorsorglich widerrufen und wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden. Ein Kredit zu vernünftigen Konditionen ist nur mit einem guten Bonitätsscore möglich. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten sich Betroffene an professionelle Schuldnerberatungen, wie den Verein für Existenzsicherung e. V. wenden, der unabhängig und kostengünstig tätig ist. Hier ist das Wichtigste in Kürze: Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle und unbürokratische Hilfe bei finanziellen Engpässen. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern leiten Anfragen an Banken weiter. Ob ein Kredit vergeben wird, entscheiden allein die Kreditgeber und nicht die Vermittler. Man sollte besonders vorsichtig bei der Suche nach Krediten sein, um unseriöse Anbieter zu vermeiden. Um unseriöse Kreditvermittler zu erkennen, sollte man: Misstrauisch bei Angeboten mit Soforthilfe und „ohne Schufa“ sein. Namen und Internetseiten der Vermittler gründlich überprüfen. Keine Unterlagen per Nachnahme annehmen. Keine Vorauszahlungen leisten. Keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen abschließen.
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