Starker Anstieg der Firmenpleiten!

Johann Tillich • 26. Mai 2023

Besonders stark betroffen ist der Einzelhandel

Gerade in Bayern ist die Zahl der Firmenpleiten seit Jahresbeginn stark gestiegen. 577 Unternehmen meldeten im ersten Quartal Insolvenz an. Das waren im Jahresvergleich 16,3 % mehr. Auffällig war vor allem ein Anstieg im Handel mit einem Anstieg um mehr als 36,5 % auf 101 Insolvenzfälle. Die Zahlen stammen vom Landesamt für Statistik in Fürth.


Auch beim Verein für Existenzsicherung e.V. melden sich zur Zeit vermehrt Firmen, die Zahlungsprobleme haben oder bereits überschuldet sind. Die hauptsächlichen Gründe der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sind hohe Darlehen, Forderungen von Finanzämtern, Forderungen der Gewerbesteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Hierbei ist zu beachten, dass Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und Aktiengesellschaften bei einer Überschuldung innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden müssen. Dies gilt nicht für Einzelunternehmen.


In diesem Fall ist es sehr wichtig, schnellstmöglich Kontakt mit einer Schuldnerberatungsstelle wie dem Verein für Existenzsicherung e.V. aufzunehmen, da sie hier professionell beraten werden, wie durch eine Regelinsolvenz die Schulden abgebaut und die Firma trotzdem weitergeführt werden kann. Vielfach ist die Meinung, dass Schulden von Finanzämtern nicht in die Insolvenz gehen uns alle Einnahmen der Firma an der Insolvenzverwalter zu zahlen sind. Beides ist jedoch falsch. Alle Schulden die vorhanden sind, gehen in die Insolvenz. Die Berechnungsgrundlage für Einzelfirmen für die Zahlung an den Insolvenzverwalter ist nicht der tatsächliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, sondern die pfändbaren Beträge nach einem, dem Schuldner unterstellten Einkommen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass bei einem Friseurgeschäft je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen vom Selbstständigen ca. 150 € monatlich an den Insolvenzverwalter bezahlt werden und der Umsatz von ca. 4000 € beim Selbstständigen verbleibt.


Wichtig ist auch zu vermerken, dass die karitativen Schuldenberatungsstellen keine Regelinsolvenzfälle bearbeiten dürfen. Hier können wir nur empfehlen, sich rechtzeitig an den Verein für Existenzsicherung e. V. als spezialisierte Schuldenberatungsstelle zu wenden um eine professionelle Hilfe zu bekommen. Wir können Ihnen die kostengünstigste Lösung bieten und begleiten Sie nicht nur bis zur Insolvenz, sondern auch während der 36 Monate bis zur Restschuldbefreiung.

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Neues verbraucherfreundliches Urteil gegen die Schufa. Es werden sicherlich noch weitere positive Urteile für Verbraucher gegen die Schufa fallen. Der Verein für Existenzsicherung und seine Rechtsanwälte kämpfen seit Jahren gegen die Schufa Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die SCHUFA erledigte Einträge – also vollständig beglichene Forderungen – nicht mehr pauschal drei Jahre speichern darf. Stattdessen müssen diese Daten umgehend gelöscht werden. Betroffene haben zudem Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 500 Euro. Das Urteil des OLG Köln reiht sich ein in eine Serie von verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Bereits zuvor hatten Gerichte die Datensammlungspraxis der Auskunfteien kritisch hinterfragt und schrittweise eingeschränkt. Auch die Eintragungen wegen der Restschuldbefreiung werden nun nach 6 Monaten gelöscht. Rechtsanwalt Tobias Neumeier unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche: ANSP-Rechtsanwälte RA Tobias Neumeier Tel. 089 - 53 07 57 50 Email: info@ansp.de
von Johann Tillich 6. März 2025
„ Raus aus den Schulden – Finanzsanierer locken mit Kredit ohne Schufa“ Kein Kredit ohne Bonitätsprüfung: Kredite ohne Bonitätsprüfung werden massiv im Internet beworben, sind jedoch selten oder nicht existent. Unseriöse Vermittler und Dienstleister nutzen diese Werbung, um teure und unnötige Finanzsanierungen zu verkaufen. Was ist eine Finanzsanierung? Bei einer Finanzsanierung verspricht der Dienstleister, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen oder ein Finanzsanierungskonzept zu erstellen. Dafür werden hohe Gebühren verlangt, ohne dass tatsächlich ein Kredit gewährt wird. Finanzsanierer leisten nicht mehr als professionelle Schuldnerberatungsstellen wie der Verein für Existenzsicherung e. V., verlangen jedoch hohe Gebühren. Wie kommt es zum Vertragsabschluss? Der Kontakt wird oft über Werbung im Internet hergestellt. Vermittler verschleiern ihre Absichten durch geschickte Täuschungen. Der eigentliche Finanzsanierungsvertrag wird oft als Nachnahmesendung verschickt. Am Ende denken Betroffene, sie hätten einen Kreditvertrag unterschrieben, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Finanzsanierung. Wie wehre ich mich? Betroffene sollten keine Zahlungen leisten und sich immer unabhängig beraten lassen. Verträge sollten vorsorglich widerrufen und wegen Irrtums und Täuschung angefochten werden. Ein Kredit zu vernünftigen Konditionen ist nur mit einem guten Bonitätsscore möglich. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten sich Betroffene an professionelle Schuldnerberatungen, wie den Verein für Existenzsicherung e. V. wenden, der unabhängig und kostengünstig tätig ist. Hier ist das Wichtigste in Kürze: Unseriöse Kreditvermittler versprechen schnelle und unbürokratische Hilfe bei finanziellen Engpässen. Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern leiten Anfragen an Banken weiter. Ob ein Kredit vergeben wird, entscheiden allein die Kreditgeber und nicht die Vermittler. Man sollte besonders vorsichtig bei der Suche nach Krediten sein, um unseriöse Anbieter zu vermeiden. Um unseriöse Kreditvermittler zu erkennen, sollte man: Misstrauisch bei Angeboten mit Soforthilfe und „ohne Schufa“ sein. Namen und Internetseiten der Vermittler gründlich überprüfen. Keine Unterlagen per Nachnahme annehmen. Keine Vorauszahlungen leisten. Keine zusätzlichen Verträge bei Hausbesuchen abschließen.
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